Erwägungsgrund 7 32011D0121
Den für die gesamte Europäische Union geltenden Leistungszielen liegen die Informationen zugrunde, die der Kommission und dem Leistungsüberprüfungsgremium bis zum 24. November 2010 zur Verfügung standen. Nach den Schätzungen, die die Mitgliedstaaten der Kommission und Eurocontrol gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1794/2006 der Kommission vorgelegt haben, würde 2014 die durchschnittliche EU-weit festgestellte Stückrate für Strecken-Flugsicherungsdienste 55,91 EUR (real, bezogen auf 2009) betragen, mit Jahreszwischenwerten von 58,38 EUR 2012 und 56,95 EUR 2013. Diese Beträge tragen den jüngsten von Eurocontrol geplanten Kosten Rechnung, einschließlich einer einmaligen Ermäßigung von 0,69 EUR je Strecken-Diensteinheit für die EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2011. Unter Berücksichtigung des Berichts des Leistungsüberprüfungsgremiums und der zu erwartenden Effizienzsteigerungen durch die schrittweise und koordinierte Einführung aller Elemente des zweiten Pakets zum einheitlichen europäischen Luftraum ist die Kommission der Ansicht, dass das für die gesamte Europäische Union geltende Kosteneffizienzziel niedriger angesetzt werden kann als in den jüngsten konsolidierten Plänen der Mitgliedstaaten.