Erwägungsgrund 4 32011D0339
Auf der 103. Sitzung des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses vom 14. Dezember 2010 einigten sich die Mitglieder des Ausschusses darauf, die Frage der Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens kurz vor dem Ende seiner Geltungsdauer erneut zu überprüfen. Die Union hat den Standpunkt vertreten, dass sie sich bemühen wird, im Juni 2011 eine Entscheidung über die Zukunft des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens zu treffen, und dass die Vorbereitungen unmittelbar anlaufen sollten, ohne dass hierdurch dem im Juni 2011 vertretenen förmlichen Standpunkt vorgegriffen würde.