Erwägungsgrund 7 32011D0339
Im Hinblick auf die Sitzung des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses im Juni 2011 in London muss die Union einen gemeinsamen Standpunkt für die folgenden beiden möglichen Szenarien ausarbeiten:a)Die Neuaushandlung des Nahrungsmitttelhilfe-Übereinkommens durch die Mitglieder des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusseserreicht vor dessen Sitzung im Juni 2011 eine abschließende Phase; in diesem Fall ist die Verlängerung des Nahrungsmitttelhilfe-Übereinkommens um ein weiteres Jahr das angemessenste Mittel, um einem Vakuum zwischen dem bestehenden Übereinkommen und dem Inkrafttreten eines neuen Übereinkommens vorzubeugen, oderb)die Neuaushandlung des Nahrungsmitttelhilfe-Übereinkommens hat vor der Sitzung des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses im Juni 2011 keine abschließenden Phase erreicht; in diesem Fall wäre eine Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens um ein weiteres Jahr nicht angemessen, und die Kommission sollte im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten nach Regel 13 der Verfahrensregeln gemäß dem Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 die Erzielung eines Konsenses im Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss zugunsten einer Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens förmlich ablehnen.