Erwägungsgrund 8 32011D0339
Ob die Neuaushandlung des Nahrungmittelhilfe-Übereinkommens eine abschließende Phase erreicht hat oder nicht, sollte vor der Sitzung des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses im Juni 2011 von der Ratsarbeitsgruppe „Humanitäre Hilfe und Nahrungsmittelhilfe“ beurteilt werden, die für die Verhandlungen über ein Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen als der in Artikel 218 Absatz 4 des Vertrags genannte Ausschuss dient.