Erwägungsgrund 9 32011D0339
Die Kommission sollte daher als Vertreterin der Union im Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss ermächtigt werden, entweder eine Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens um ein Jahr, d. h. bis zum 30. Juni 2012, zu befürworten oder einen auf die Befürwortung einer solche Verlängerung abzielenden Konsens im Nahrungsmittelhilfeausschuss abzulehnen —