Erwägungsgrund 7 32011D0833
Die Kommission hat ihre Statistiken, Veröffentlichungen und die gesamten Vorschriften des EU-Rechts online frei zugänglich gemacht und dient somit als Vorbild für öffentliche Verwaltungen. Das ist eine gute Grundlage für weitere Fortschritte im Bereich der Verfügbarkeit und Weiterverwendung der Daten, die sich im Besitz dieses Organs befinden.