Erwägungsgrund 11 32012D0022
Diejenigen Mitgliedstaaten, die das Athener Protokoll ratifizieren oder ihm beitreten, sollten dies möglichst gleichzeitig tun. Die Mitgliedstaaten sollten daher Informationen über den Stand ihrer Ratifikations- oder Beitrittsverfahren austauschen, um so weit wie möglich eine gleichzeitige Hinterlegung ihrer Ratifikations- oder Beitrittsurkunden vorzubereiten. Bei Ratifizierung des Athener Protokolls oder bei ihrem Beitritt zum Athener Protokoll sollten die Mitgliedstaaten den in den IMO-Richtlinien enthaltenen Vorbehalt einlegen —