Erwägungsgrund 9 32012D0022
Daher sollte die Union dem Athener Protokoll beitreten und dabei den in den IMO-Richtlinien enthaltenen Vorbehalt einlegen. Ein solcher Vorbehalt ist nicht dahin gehend auszulegen, dass er die bestehende Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten in Bezug auf die Erteilung von Bescheinigungen und die Durchführung von Kontrollen durch staatliche Behörden ändert.