Erwägungsgrund 8 32012D0023
Das Vereinigte Königreich und Irland, für die das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gilt, sind als Teil der Europäischen Union durch die Artikel 10 und 11 des Athener Protokolls gebunden.