Art. 12a 32012D0389
Rechtliche Bestimmungen
Entsprechend den Erfordernissen der Durchführung dieses Beschlusses besitzt die EUCAP Somalia die Fähigkeit zur Vergabe von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen, zum Abschluss von Verträgen und Verwaltungsvereinbarungen, zur Einstellung von Personal, zur Führung von Bankkonten, zum Erwerb und zur Veräußerung von Vermögenswerten, zur Regulierung ihrer Schulden sowie zur Teilnahme an Gerichtsverfahren.