Art. 13 32012D0389
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP Somalia für den Zeitraum vom 16. Juli 2012 bis zum 15. November 2013 beläuft sich auf 22880000 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP Somalia für den Zeitraum vom 16. November 2013 bis zum 15. Oktober 2014 beläuft sich auf 11950000 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP Somalia für den Zeitraum vom 16. Oktober 2014 bis zum 15. Dezember 2015 beläuft sich auf 17900000 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP Somalia für den Zeitraum vom 16. Dezember 2015 bis zum 28. Februar 2017 beläuft sich auf 12000000 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP Somalia für den Zeitraum vom 1. März 2017 bis zum 28. Februar 2018 beläuft sich au 22950000 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP Somalia für den Zeitraum vom 1. März 2018 bis zum 31. Dezember 2018 beläuft sich auf 27335900 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP Somalia für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020 beläuft sich auf 71189005,32 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP Somalia für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022 beläuft sich auf 87780000 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP Somalia für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 beläuft sich auf 83076673,07 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP Somalia für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 28. Februar 2027 beläuft sich auf 110240125,06 EUR.
Alle Ausgaben werden gemäß den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Vorschriften und Verfahren verwaltet. Natürliche und juristische Personen können ohne Einschränkungen an der Vergabe von Aufträgen durch die EUCAP Somalia teilnehmen. Darüber hinaus gelten für die von der EUCAP Somalia erworbenen Güter keine Ursprungsregeln.
Die EUCAP Somalia trägt die Verantwortung für die Ausführung ihres Haushalts. Zu diesem Zweck unterzeichnet die EUCAP Somalia eine Vereinbarung mit der Kommission.
Unbeschadet der bestehenden Bestimmungen über den Status der EUCAP Somalia und ihres Personals ist die EUCAP Somalia für alle Ansprüche und Verpflichtungen, die sich aus der Ausführung des am 16. Juli 2014 beginnenden Mandats ergeben, haftbar — mit Ausnahme von Ansprüchen, die in einem schwerwiegenden Verschulden des Missionsleiters begründet sind; für solche Ansprüche liegt die Haftung beim Missionsleiter.
Die Durchführung der Finanzierungsregelung berührt weder die Befehlskette gemäß den Artikeln 4, 5 und 6 noch die operativen Erfordernisse der EUCAP Somalia , einschließlich der Kompatibilität der Ausrüstung und der Interoperabilität ihrer Teams.
Die Ausgaben können ab dem 16. Juli 2012 getätigt werden.