Art. 13a 32012D0389
Die EUCAP Somalia verfügt über eine Projektzelle zur Festlegung und Durchführung von Projekten. Die EUCAP Somalia hat gegebenenfalls Projekte, die von Mitgliedstaaten und Drittstaaten unter deren Verantwortung in für die EUCAP Somalia relevanten Bereichen durchgeführt werden und den Zielen der Mission förderlich sind, zu unterstützen und dazu beratend tätig zu sein.
Die EUCAP Somalia ist befugt, für die Durchführung ausgewählter Projekte, die ihre sonstigen Maßnahmen in kohärenter Weise ergänzen, Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten oder von Drittstaaten in Anspruch zu nehmen, wenn das Projekt Die EUCAP Somalia schließt eine Vereinbarung mit diesen Staaten, in der insbesondere die spezifischen Modalitäten für das Vorgehen bei Beschwerden Dritter, denen Schäden aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der EUCAP Somalia bei der Verwendung der von diesen Staaten zur Verfügung gestellten Finanzmittel entstanden sind, geregelt werden. Auf keinen Fall haftet die Union oder der Hohe Vertreter gegenüber den beitragenden Staaten für Handlungen oder Unterlassungen der EUCAP Somalia bei der Verwendung der von diesen Staaten zur Verfügung gestellten Finanzmittel.
im Finanzbogen zu dem vorliegenden Beschluss vorgesehen ist oder
im Verlauf der Mission auf Antrag des Missionsleiters in diesen Finanzbogen aufgenommen wird.
Das PSK beschließt, ob ein finanzieller Beitrag eines Drittstaates für die Projektzelle angenommen wird.