Erwägungsgrund 11 32012D0764
Um die Einhaltung der Verträge und geltenden Protokolle zu gewährleisten und zugleich die Einheitlichkeit und Kohärenz der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zu erhalten, hat Irland mit Schreiben vom 14. März 2012 beantragt, dass diese Verordnung gemäß Artikel 4 des Schengen-Protokolls insoweit auf es Anwendung findet, als die Agentur für das Betriebsmanagement des SIS II gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und das Betriebsmanagement des VIS zuständig ist.