Erwägungsgrund 3 32012D0764
Nach der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 ist die Agentur für das Betriebsmanagement des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II), des Visa-Informationssystems (VIS) und von Eurodac zuständig und kann auf der Grundlage entsprechender Gesetzgebungsakte, die sich auf Titel V des Dritten Teils des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stützen, mit der Konzeption, der Entwicklung und dem Betriebsmanagement anderer IT-Großsysteme im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht betraut werden.