Erwägungsgrund 6 32012D0773
Es kann erforderlich sein, besondere Bestimmungen vorzusehen, die den Besonderheiten der nationalen Rechtsvorschriften Albaniens gerecht werden, damit die Anwendung der Koordinierungsvorschriften erleichtert wird.
Es kann erforderlich sein, besondere Bestimmungen vorzusehen, die den Besonderheiten der nationalen Rechtsvorschriften Albaniens gerecht werden, damit die Anwendung der Koordinierungsvorschriften erleichtert wird.