Erwägungsgrund 7 32012D0773
Um eine reibungslose Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten und Albaniens zu gewährleisten, ist es erforderlich, spezielle Bestimmungen über die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Albanien sowie über die Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Personen und den Trägern des zuständigen Staates zu erlassen.