Art. 13 32014D0219
Rechtliche Bestimmungen
Die EUCAP Sahel Mali besitzt, soweit dies für die Durchführung dieses Beschlusses erforderlich ist, die Fähigkeit, Dienstleistungen und Lieferungen zu erstehen, Verträge und Verwaltungsvereinbarungen abzuschließen, Personal einzustellen, Bankkonten zu unterhalten, Vermögenswerten zu erwerben und zu veräußern und Verbindlichkeiten zu begleichen, sowie die Parteifähigkeit.