Art. 15 32014D0219
Die EUCAP Sahel Mali verfügt über eine Projektzelle zur Festlegung und Durchführung von Projekten. Die EUCAP Sahel Mali koordiniert gegebenenfalls Projekte, die von den Mitgliedstaaten und von Drittstaaten unter ihrer Verantwortung in im Zusammenhang mit dem Mandat der EUCAP Sahel Mali stehenden Bereichen und zur Förderung ihrer Ziele durchgeführt werden, unterstützt diese Projekte und ist dazu beratend tätig.
Vorbehaltlich des Absatzes 3 ist die EUCAP Sahel Mali befugt, für die Durchführung bestimmter Projekte, die die sonstigen Maßnahmen der EUCAP Sahel Mali in kohärenter Weise ergänzen, Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten oder von Drittstaaten in Anspruch zu nehmen, wenn das Projekt Die EUCAP Sahel Mali schließt eine Vereinbarung mit diesen Staaten, in der insbesondere die spezifischen Modalitäten für das Vorgehen bei Beschwerden Dritter, denen Schäden aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Missionsleiters bei der Verwendung der von diesen Staaten zur Verfügung gestellten Finanzmittel entstanden sind, geregelt werden.Auf keinen Fall haftet die Union oder der Hohe Vertreter gegenüber den beitragenden Staaten aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Missionsleiters bei der Verwendung der Finanzmittel dieser Staaten.
Das PSK beschließt über die Annahme eines finanziellen Beitrags von Drittstaaten zur Projektzelle.