Art. 14a 32014D0219
Innerhalb der EUCAP Sahel Mali wird eine regionale Beratungs- und Koordinierungszelle (RACC – Regional Advisory and Coordination Cell) eingerichtet.
Der RACC gehören auch Mitarbeiter der EUCAP Sahel Mali und die Experten für innere Sicherheit und Verteidigung (ISDE – Internal Security and Defence Experts) aus den Reihen der Delegationen der Union in Burkina Faso, Tschad, Mali, Mauretanien und Niger an. Im Einklang mit Absatz 7 wird die RACC unter Berücksichtigung der Sicherheitslage das Personal schrittweise von Bamako nach Nouakchott verlegen.
Die Ziele der RACC bestehen darin, in enger Zusammenarbeit mit bestehenden GSVP-Missionen in der Sahelzone
die Zusammenarbeit und die Koordinierung zwischen den Strukturen und Ländern der G5 der Sahelzone um die regionale Zusammenarbeit und den Ausbau der operativen Fähigkeiten in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung im Einklang mit dem Völkerrecht, den Menschenrechten und dem strategischen Ansatz der EU zu Frauen, Frieden und Sicherheit, den der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 10. Dezember 2018 dargelegt hat, zu verstärken,
im Hinblick auf die Stärkung der nationalen Kapazitäten der G5 der Sahelzone die Regionalisierung der GSVP-Maßnahmen vorzubereiten und zu unterstützen,
zur Unterstützung der Delegationen der Union in den G5 der Sahelzone und des Sekretariats der Partnerschaft für Stabilität und Sicherheit in der Sahelzone die Organisation der Beschaffung von Informationen und deren Austauschs mit allen Partnern der G5 der Sahelzone zu erleichtern und zu unterstützen.
Die ISDE tragen in ihren Gastländern Informationen zu Fragen der Sicherheit und Verteidigung zusammen. Sie übermitteln diese Informationen und sprechen gegebenenfalls Empfehlungen an den Leiter der RACC aus. Sie halten den Leiter der Unionsdelegation des Ortes, an dem sie stationiert sind, ordnungsgemäß auf dem Laufenden.
Der Zivile Operationskommandeur übt unter der politischen Kontrolle und strategischen Leitung des PSK und unter der Gesamtverantwortung des Hohen Vertreters die Anordnungs- und Kontrollbefugnis bei der RACC auf strategischer Ebene aus. Abweichend von Artikel 6 Absatz 1 untersteht der Leiter der RACC unmittelbar dem Zivilen Operationskommandeur und leistet dessen Weisungen Folge. Der Leiter der RACC erteilt allen Mitarbeitern der RACC Weisungen.
Der Missionsleiter übt in Anwendung des Artikels 6 Absätze 2 bis 4 sowie des Artikels 11 die Aufsicht über das Personal der RACC aus; dies gilt unbeschadet des Absatzes 7 des vorliegenden Artikels.
Die EUCAP Sahel Mali schließt mit den Unionsdelegationen in Burkina Faso, Tschad, Mali, Mauretanien und Niger die erforderlichen Verwaltungsvereinbarungen über die Unterstützung des Missionspersonals.Mit diesen Verwaltungsvereinbarungen wird insbesondere
gewährleistet, dass die Mitglieder des Personals der EUCAP Sahel Mali, und insbesondere der RACC, die logistische Unterstützung und Sicherheitsunterstützung erhalten, die sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen,
bestimmt, dass Delegationsleiter die Aufsicht über die Mitglieder des Personals der EUCAP Sahel Mali, und insbesondere der RACC, in ihren jeweiligen Unionsdelegationen ausüben, insbesondere zu dem Zweck, ihrer Sorgfaltspflicht zu genügen, die Einhaltung der geltenden Sicherheitsanforderungen zu gewährleisten und zur Ausübung der Disziplinargewalt beizutragen, und dass diese Mitglieder des Personals die Delegationsleiter über ihre Tätigkeiten ordnungsgemäß auf dem Laufenden halten,
bestimmt, dass die Delegationsleiter sicherzustellen haben, dass die Mitglieder des Personals der EUCAP Sahel Mali, und insbesondere der RACC, sofern sie in einer Unionsdelegation stationiert sind, die gleichen Vorrechte und Befreiungen genießen wie das Personal dieser Unionsdelegation.