Erwägungsgrund 5 32014D0741
Im Rahmen der Vorstudie für das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan sowie vor dem Hintergrund der Verhandlungen über das öffentliche Beschaffungswesen in Bezug auf dieses Abkommen erklärte sich die Union bereit, ihren Einwand gegen die Streichung der drei Eisenbahnunternehmen aus der Liste entsprechend dem im Fahrplan für den Schienen- und Stadtverkehr niedergelegten Konzept des Rates sowie unbeschadet einer Bewertung des Wettbewerbsniveaus auf dem japanischen Schienenverkehrsmarkt zurückzunehmen.