Erwägungsgrund 3 32014D0741
Trotz der Konsultationen zwischen der Union und Japan nahm die Union ihren Einwand im Gegensatz zu allen anderen Vertragsparteien, die Einwände erhoben hatten, nicht zurück.
Trotz der Konsultationen zwischen der Union und Japan nahm die Union ihren Einwand im Gegensatz zu allen anderen Vertragsparteien, die Einwände erhoben hatten, nicht zurück.