Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Union kann jederzeit beschließen, diesen Beschluss zu überprüfen —
Dieser Beschluss wird insbesondere unter Berücksichtigung der relevanten Beschlüsse des Sicherheitsrats gegebenenfalls überprüft, geändert oder aufgehoben.
Dieser Beschluss wird im Einklang mit den einschlägigen Beschlüssen des Sicherheitsrates gegebenenfalls überprüft, geändert oder aufgehoben.
Der Rat überprüft diesen Beschluss, soweit dies angemessen ist.
Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft und gegebenenfalls verlängert oder geändert, falls der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht…
Die Auswirkungen dieses Beschlusses sollten fortlaufend überprüft werden —
Gemäß Artikel 6 des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG kann jener Beschluss überarbeitet werden, insbesondere im Hinblick auf die künftige Erweiterung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.