Erwägungsgrund 12 32015D1026
Nach Ansicht des Rates ist das übermäßige Defizit Polens korrigiert worden und die Entscheidung 2009/589/EG sollte daher aufgehoben werden.
Nach Ansicht des Rates ist das übermäßige Defizit Polens korrigiert worden und die Entscheidung 2009/589/EG sollte daher aufgehoben werden.