Erwägungsgrund 5 32015D1026
Am 2. Juni 2014 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass keine weiteren Schritte im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit notwendig seien.
Am 2. Juni 2014 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass keine weiteren Schritte im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit notwendig seien.