Erwägungsgrund 13 32015D1026
Der Rat weist darauf hin, dass die Reform des Rentensystems von 1999 ein leistungsorientiertes staatliches Rentensystem durch ein Drei-Säulen-Modell auf der Grundlage festgelegter Beiträge ersetzte. Hauptziel der Reform war die Verbesserung der Tragfähigkeit des polnischen Rentensystems, insbesondere angesichts der großen demografisch bedingten Herausforderungen, denen Polen gegenübersteht. Mit der Umkehr der Systemreform Ende 2013 kam es zu einer erneuten Stärkung der Rolle der ersten, staatlichen Säule, die, anders als die zweite Säule, nicht vollständig kapitalgedeckt ist, sondern ein fiktives beitragsdefiniertes System darstellt. Wenngleich sich daraus kurzfristig ein gewisser Haushaltsspielraum ergibt, führt die Umkehr der systemischen Reform von 1999 nicht zu einer Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, da die kurzfristigen Erträge aus höheren Sozialabgaben und niedrigeren Zinszahlungen von zukünftig höheren Rentenzahlungen aus dem staatlichen Rentensystem aufgewogen werden. Insgesamt birgt die Umkehr der Rentenreform von 1999 für die öffentlichen Finanzen Polens auf lange Sicht gewisse Risiken —