Erwägungsgrund 9 32015D1026
Die Daten, die von der Kommission (Eurostat) gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 nach der im April 2015 erfolgten Datenmeldung Polens zur Verfügung gestellt wurden, das Konvergenzprogramm 2015 und die Frühjahrsprognose 2015 der Kommission lassen folgende Schlussfolgerungen zu:Im Jahr 2014 betrug das gesamtstaatliche Defizit 3,2 % des BIP. Da dieser Wert als in der Nähe des Referenzwerts liegend betrachtet werden kann und Polens Schuldenquote dauerhaft unter dem Referenzwert von 60 % des BIP liegt, sind auf Polen die Bestimmungen von Artikel 2 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 in Bezug auf Reformen des Rentensystems anwendbar. Die Rentensystemreform Polens des Jahres 1999 wurde durch ein im Dezember 2013 verabschiedetes Gesetz umgekehrt. Im Rahmen dieser Umkehr wurde ein Teil der Vermögenswerte des privaten, vollständig kapitalgedeckten Pensionsfonds (zweite Säule des polnischen Rentensystems) in das staatliche Sozialversicherungssystem (erste Säule des polnischen Rentensystems) übertragen. Zudem ist in der zweiten Säule des Rentensystems keine universelle Abdeckung mehr gegeben, da eine Teilnahme nicht länger verpflichtend ist. Infolge der Umkehr im Jahr 2013 verlor die Reform von 1999 ihren systemischen Charakter. Jedoch flossen noch bis Ende Juli 2014 Sozialabgaben aller Teilnehmer in die zweite Säule. Diese Beiträge stellen Nettokosten der Rentenreform von 1999 dar und müssen bei der Bewertung der Korrektur des übermäßigen Defizits berücksichtigt werden. Die direkten Nettogesamtkosten im Zeitraum Januar bis Juli 2014 werden auf 0,4 % des BIP veranschlagt, womit sich die Überschreitung des im Vertrag festgelegten Referenzwerts von 3 % des BIP im Jahr 2014 hinreichend erklären lässt. Laut dem Konvergenzprogramm, das die polnische Regierung am 30. April 2015 vorgelegt hat, wird ein Defizit von 2,7 % des BIP im Jahr 2015 und 2,3 % des BIP im Jahr 2016 angestrebt. In der Frühjahrsprognose 2015 der Kommission wird ein Defizit von 2,8 % des BIP für 2015 und, unter der Annahme einer unveränderten Politik, 2,6 % des BIP für 2016 projiziert. Das Defizit wird demnach im gesamten Prognosezeitraum unter dem Referenzwert von 3 % des BIP bleiben. Die Kommission geht von einer Verbesserung des strukturellen Haushaltssaldos, d. h. des konjunkturbereinigten gesamtstaatlichen Haushaltssaldos ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen, um 0,9 % des BIP im Jahr 2014 aus. Der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand betrug 2014 50,1 %. In der Frühjahrsprognose 2015 der Kommission wird ein gesamtstaatlicher Bruttoschuldenstand von 50,9 % des BIP für 2015 und 50,8 % des BIP für 2016 projiziert, der somit unter dem Referenzwert von 60 % des BIP liegt.