Erwägungsgrund 5 32015D1098
Am 27. April 2009 stellte der Rat nach Maßgabe des Artikels 104 Absatz 8 EGV fest, dass das Vereinigte Königreich auf die Empfehlung des Rates vom 8. Juli 2008 hin keine wirksamen Maßnahmen getroffen hatte.
Am 27. April 2009 stellte der Rat nach Maßgabe des Artikels 104 Absatz 8 EGV fest, dass das Vereinigte Königreich auf die Empfehlung des Rates vom 8. Juli 2008 hin keine wirksamen Maßnahmen getroffen hatte.