Erwägungsgrund 8 32015D1098
Eine neue Bewertung der Maßnahmen, die das Vereinigte Königreich als Reaktion auf die Empfehlung des Rates nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV vom 2. Dezember 2009 zur Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2014/15 ergriffen hat, führte zu folgenden Schlussfolgerungen:Im Vereinigten Königreich kam es infolge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/09 zu einem starken Rückgang des realen BIP-Wachstums, was auch Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen hatte. Das gesamtstaatliche Defizit erhöhte sich 2009/10 sprunghaft auf 10,9 % des BIP. Dies war in erster Linie auf einen Rückgang der Einnahmen und auf höhere Sozialausgaben infolge der nachlassenden Wirtschaftstätigkeit sowie auf die von der Regierung für 2009/10 angekündigten Konjunkturmaßnahmen zurückzuführen. Das Vereinigte Königreich setzte einen Konsolidierungsplan um, der hauptsächlich auf Ausgabenkürzungen ausgerichtet war und das Defizit auf einen Abwärtspfad brachte. 2010/11 betrug das gesamtstaatliche Defizit 9,1 % des BIP. Die in diesem Haushaltsjahr vom Vereinigten Königreich durchgeführten Maßnahmen gingen auf den Pre-Budget Report 2009, der im Dezember angekündigt wurde, den Haushaltsplan vom März und einen zweiten Nothaushalt vom Juni zurück, der im Anschluss an die Unterhauswahlen verabschiedet worden war. Ferner wurde im Oktober 2010 eine Ausgabenprüfung (Spending Review) veröffentlicht. Im Allgemeinen waren die Maßnahmen erst auf spätere Wirkungen ausgerichtet und konzentrierten sich stärker auf Ausgabenkürzungen als auf Steuererhöhungen. Im Zeitraum bis 2014/15 wurden die ursprünglichen Konsolidierungspläne durch die jeweils im März vorgelegten Haushaltspläne, die Autumn Statements und die Spending Round nicht erheblich geändert. Im Mittelpunkt des Programms, das über fünf Jahre durchgeführt wurde, standen erhebliche Kürzungen der Ausgaben der einzelnen Ressorts, das Einfrieren von Löhnen und Gehältern und Kürzungen bei den Sozialausgaben. Zu den wichtigsten angekündigten steuerlichen Maßnahmen gehörten eine Anhebung des Mehrwertsteuerregelsatzes, die Einführung und die Erhöhung der Bankenabgabe, höhere Sozialversicherungsbeiträge, eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes, eine Anhebung des Einkommensteuerfreibetrags, eine Senkung bestimmter Steuersätze sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidung. Ab 2012/13 kamen den Defizitzahlen auch die Dividendentransfers zugute, die die Bank of England im Rahmen des Kaufprogramms für Wertpapiere (Asset Purchase Facility) vorgenommen hat. Infolge der Umsetzung der Konsolidierungspläne ist das nominale Defizit in allen Jahren zurückgegangen: 2011/12 lag es bei 7,7 % des BIP, 2012/13 bei 7,6 % des BIP, 2013/14 bei 5,9 % des BIP und 2014/15 bei 5,2 % des BIP. Das strukturelle Defizit lag 2010/11 bei 7,0 % des BIP, 2011/12 und 2012/13 bei 5,9 % des BIP, 2013/14 bei 4,6 % des BIP und 2014/15 bei 4,7 % des BIP. Die strukturelle Anstrengung lag von 2010/11 bis 2014/15 bei durchschnittlich 0,7 % des BIP. Bereinigt um die Auswirkungen der Korrekturen, die zwischen der den Ratsempfehlungen vom 2. Dezember 2009 zugrunde liegenden Prognose und der aktuellen Prognose an den Zahlen zum potenziellen Produktionswachstum vorgenommen wurden, sowie bereinigt um die Auswirkungen der Einnahmenentwicklung gegenüber den Standardelastizitäten in Bezug auf das BIP-Wachstum beträgt die jährliche strukturelle Anstrengung für den Zeitraum im Durchschnitt schätzungsweise 1,1 % des BIP und liegt somit unter der vom Rat empfohlenen durchschnittlichen Konsolidierungsanstrengung von 134 % pro Jahr. Der geschätzte Gesamtumfang der diskretionären Konsolidierungsmaßnahmen, die zwischen dem Pre-Budget Report 2009 und dem Autumn Statement 2014 auf den Weg gebracht wurden, beläuft sich im Zeitraum von 2010/11 bis 2014/15 auf etwa 3,5 % des BIP. Der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand hat sich während des Defizitverfahrens weiter erhöht und erreichte 2014/15 88,4 % des BIP. Diese Verschlechterung der Schuldenquote ist in erster Linie auf das Gesamtdefizit, aber auch auf Maßnahmen für den Finanzsektor zurückzuführen.