Erwägungsgrund 7 32015D1098
Am 6. Juli 2010 gelangte die Kommission auf der Grundlage ihrer Frühjahrsprognose 2010 zu dem Schluss, dass das Vereinigte Königreich in Befolgung der Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2009 wirksame Maßnahmen ergriffen habe und im Defizitverfahren gegen das Vereinigte Königreich zum damaligen Zeitpunkt daher keine weiteren Schritte erforderlich seien.