Erwägungsgrund 8 32015D1814
Die in der Verordnung (EU) Nr. 176/2014 der Kommission festgelegte Wiedereinführung von 300 Millionen Zertifikaten im Jahr 2019 und von 600 Millionen Zertifikaten im Jahr 2020 wäre mit Blick auf die mit der Reserve verfolgte Zielsetzung, strukturelle Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage zu beheben, kontraproduktiv. Deshalb sollten diese 900 Millionen Zertifikate nicht 2019 und 2020 versteigert, sondern stattdessen in die Reserve eingestellt werden.