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Der Hauptgeschäftsführer und der Stellvertreter werden auf Empfehlung des Leiters der Agentur vom Lenkungsausschuss ausgewählt und für drei Jahre ernannt. Der Lenkungsausschuss kann diese Mandate um zwei Jahre verlängern. Der Hauptgeschäftsführer und der Stellvertreter unterstehen dem Leiter der Agentur und handeln im Einklang mit den Beschlüssen des Lenkungsausschusses.
Die beteiligten Mitgliedstaaten übermitteln die Bewerbungen an den Leiter der Agentur, der den Lenkungsausschuss darüber unterrichtet. Die Vorauswahl wird unter der Verantwortung des Leiters der Agentur durchgeführt. Vorbehaltlich der Genehmigung durch den Lenkungsausschuss wird ein Beratungsgremium eingesetzt, dessen Zusammensetzung so gewählt wird, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Vertretern des EAD, der Agentur und der beteiligten Mitgliedstaaten erreicht wird. Auf der Grundlage des Vorauswahlverfahrens legt der Leiter der Agentur dem Lenkungsausschuss eine Auswahl von mindestens zwei Kandidaten vor und gibt seine Empfehlung für einen Kandidaten ab.
Der Hauptgeschäftsführer, der von dem Stellvertreter unterstützt wird, trifft alle Maßnahmen, die erforderlich sind, damit die Agentur effizient und wirksam arbeitet. Der Hauptgeschäftsführer ist dafür verantwortlich, die Funktionseinheiten zu beaufsichtigen und zu koordinieren und somit die Kohärenz ihrer Arbeit insgesamt sicherzustellen.
Der Hauptgeschäftsführer ist verantwortlich für a) die Durchführung des dreijährigen Planungsrahmens der Agentur; b) die Vorbereitung der Arbeit des Lenkungsausschusses; c) die Ausarbeitung des Entwurfs des jährlichen Gesamthaushaltsplans, der dem Lenkungsausschuss vorzulegen ist; d) die Ausarbeitung des dreijährigen Planungsrahmens, der dem Lenkungsausschuss vorzulegen ist; e) die Gewährleistung einer engen Zusammenarbeit mit den Vorbereitungsgremien des Rates, insbesondere dem PSK und dem EUMC, und die Bereitstellung von Informationen für diese Gremien; f) die Erstellung der in Artikel 4 Absatz 2 genannten Berichte; g) die Erstellung des Einnahmen- und Ausgabenplans sowie die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Agentur und der Haushaltspläne der Ad-hoc-Projekte oder Ad-hoc-Programme, mit denen die Agentur betraut wurde; h) die laufende Verwaltung der Agentur; i) alle Sicherheitsaspekte; j) sämtliche Personalfragen.
Der Hauptgeschäftsführer ist im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Agentur und unter Berücksichtigung des dreijährigen Planungsrahmens befugt, Verträge zu schließen und Personal einzustellen. Der Hauptgeschäftsführer hat im Hinblick auf die anderen Haushaltspläne im Sinne von Artikel 12, insbesondere auf die Haushaltspläne zu den unter Kapitel IV fallenden Tätigkeiten und alle Haushaltsmittel infolge zusätzlicher Einnahmen gemäß Artikel 15, die gleichen Befugnisse.
Der Hauptgeschäftsführer ist dem Lenkungsausschuss gegenüber rechenschaftspflichtig.
Der Hauptgeschäftsführer ist der gesetzliche Vertreter der Agentur.
Der leitende Direktor ist der rechtliche Vertreter der Agentur und erlässt Beschlüsse, Empfehlungen, Stellungnahmen und andere förmliche Akte der Agentur.
Der Exekutivdirektor ist für die Vorbereitung und Umsetzung der vom Verwaltungsrat getroffenen strategischen Entscheidungen sowie für das Treffen von…
Der Leiter der Agentur trägt die Verantwortung für die allgemeine Organisation und Arbeitsweise der Agentur. Er stellt sicher, dass die Leitlinien und…
Die Agentur wird von einem Direktor geleitet, der vom Verwaltungsrat nach einem Verfahren der Zusammenarbeit („Konzertierung“) nach Maßgabe des Absatzes 2…
er übernimmt die laufende Geschäftsführung der Agentur und unternimmt alle erforderlichen Schritte, um das Funktionieren der Agentur gemäß der vorliegenden…
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