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Das Entscheidungsgremium der Agentur ist ein Lenkungsausschuss, dem je ein Vertreter jedes beteiligten Mitgliedstaats, der befugt ist, für seine Regierung verbindlich zu handeln, sowie ein Kommissionsmitglied angehören. Der Lenkungsausschuss handelt im Rahmen der Leitlinien und Anweisungen des Rates.
Der Lenkungsausschuss tritt auf der Ebene der Verteidigungsminister der beteiligten Mitgliedstaaten oder ihrer Vertreter zusammen. Er hält jährlich mindestens zwei Sitzungen auf der Ebene der Verteidigungsminister ab.
Der Leiter der Agentur führt den Vorsitz in den Sitzungen des Lenkungsausschusses und beruft diese ein. Auf Antrag eines beteiligten Mitgliedstaats beruft er innerhalb eines Monats eine Sitzung ein.
Der Leiter der Agentur kann die Befugnis, den Vorsitz in Sitzungen des Lenkungsausschusses auf der Ebene der Vertreter der Verteidigungsminister zu führen, delegieren.
Der Lenkungsausschuss kann in besonderen Zusammensetzungen tagen (z. B. Nationale Rüstungsdirektoren oder für Fähigkeitenentwicklung, F&T oder Verteidigungspolitik zuständige Direktoren).
An den Sitzungen des Lenkungsausschusses nehmen folgende Personen teil: a) der Hauptgeschäftsführer der Agentur nach Artikel 10 oder sein Vertreter; b) der Vorsitzende des EU-Militärausschusses oder sein Vertreter; c) Vertreter des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD).
Der Lenkungsausschuss kann bei Fragen von gemeinsamem Interesse beschließen, folgende Personen einzuladen: a) den Generalsekretär der NATO oder seinen benannten Vertreter, b) die Leiter/Vorsitzenden der Gremien anderer Vereinbarungen, Gruppierungen oder Organisationen, deren Arbeit für die Tätigkeit der Agentur relevant ist (z. B. derjenigen der LoI-Rahmenübereinkunft sowie der OCCAR und der ESA), c) gegebenenfalls Vertreter anderer Dritter.
Den Vorsitz des Lenkungsausschusses führt der Leiter. Es wird von seinem Vorsitzenden oder auf Antrag eines Mitgliedstaats einberufen.
Der Vorsitzende und der erste stellvertretende Vorsitzende des ESRB setzen die Sitzungen des Lenkungsausschusses gemeinsam mindestens vierteljährlich vor jeder…
Ein Sachverständiger des Europäischen Parlaments kann zu den Sitzungen der Lenkungsgruppe eingeladen werden. Bei Bedarf können auch weitere Vertreter der…
Der Lenkungsausschuss setzt sich aus einem vertretungsberechtigten Mitglied aus jedem Mitgliedstaat zusammen. Er tritt mindestens viermal jährlich zusammen.…
Der Lenkungsausschuss setzt sich aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats, zwei Vertretern der Kommission, einem Vertreter der Europäischen Agentur für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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