Erwägungsgrund 7 32015D0601
Am 30. April 2014 vereinbarten die ukrainische Regierung und der IWF eine auf zwei Jahre angelegte Bereitschaftskreditvereinbarung in Höhe von 10,976 Mrd. Sonderziehungsrechten (rund 17,01 Mrd. USD, 800 % der Quotensumme) zur Unterstützung des wirtschaftlichen Anpassungs- und Reformprogramms der Ukraine.