Erwägungsgrund 17 32015D0601
Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe der Union sollte darin bestehen, dass die Ukraine effektive demokratische Mechanismen — einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems — und die Rechtsstaatlichkeit respektiert und dass sie die Achtung der Menschenrechte garantiert. Die spezifischen Ziele der Makrofinanzhilfe der Union sollten zudem die Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Finanzverwaltungssysteme in der Ukraine stärken und Strukturreformen mit dem Ziel der Unterstützung eines nachhaltigen, breitenwirksamen Wachstums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Haushaltskonsolidierung fördern. Sowohl die Erfüllung der Vorbedingung als auch die Erreichung dieser Ziele sollten von der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst regelmäßig überprüft werden.