Erwägungsgrund 5 32015D0601
Die Union hat bei verschiedenen Anlässen erklärt, dass sie die neue ukrainische Regierung bei ihren Bemühungen um eine Stabilisierung der Lage und die Fortsetzung der Reformen unterstützen wird. Außerdem hat die Union ihre Bereitschaft erklärt, die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft und der internationalen Finanzinstitutionen, vor allem des IWF, im Hinblick auf ein internationales Finanzhilfepaket zur Deckung des dringenden Bedarfs der Ukraine unter der Bedingung einer eindeutigen Fortsetzung des Reformkurses in vollem Umfang zu unterstützen. Die finanzielle Unterstützung der Ukraine durch die Union steht mit der Strategie der Union im Rahmen der ENP und der Östlichen Partnerschaft im Einklang. Der Europäische Rat betonte in seinen Schlussfolgerungen vom 18. Dezember 2014 die Bereitschaft der Union und ihrer Mitgliedstaaten, zusammen mit anderen Gebern und im Einklang mit den Auflagen des IWF den Reformprozess in der Ukraine weiter zu erleichtern und zu unterstützen, nachdem die Kommission im Dezember eine zweite Tranche in Höhe von 500 Mio. EUR im Rahmen der Makrofinanzhilfe ausgezahlt hat.