Erwägungsgrund 11 32015D0627
Nachdem die Union im Jahr 2011 Hexachlorbutadien (im Folgenden „HCBD“) vorgeschlagen hatte, stellte der POP-Überprüfungsausschuss fest, dass HCBD die Kriterien des Übereinkommens für eine Aufnahme in die Anlagen A und C erfüllt. Es wird erwartet, dass die COP auf ihrer siebten Tagung die Aufnahme von HCBD in die Anlagen A und C des Übereinkommens beschließt.