Erwägungsgrund 5 32015D0627
Nachdem die Union 2011 Pentachlorphenol (im Folgenden „PCP“) vorgeschlagen hatte, hat der im Rahmen des Übereinkommens eingesetzte Überprüfungsausschuss für persistente organische Schadstoffe (im Folgenden „POP-Überprüfungsausschuss“) nun seine Arbeiten zu PCP abgeschlossen. Der POP-Überprüfungsausschuss gelangte zu dem Schluss, dass PCP die Kriterien des Übereinkommens für eine Aufnahme in die Anlage A erfüllt. Es wird erwartet, dass die COP auf ihrer siebten Tagung die Aufnahme von PCP in die Anlage A des Übereinkommens beschließen wird.