Erwägungsgrund 8 32015D0627
Nachdem die Union im Jahr 2011 chlorierte Naphthaline vorgeschlagen hatte, stellte der POP-Überprüfungsausschuss fest, dass polychlorierte Naphthaline (im Folgenden „PCN“) die Kriterien des Übereinkommens für eine Aufnahme in die Anlagen A und C erfüllen. Es wird erwartet, dass die COP auf ihrer siebten Tagung die Aufnahme von PCN in die Anlagen A und C des Übereinkommens beschließt.