Erwägungsgrund 11 32015D0873
Gemäß Artikel 218 Absatz 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erlässt der Rat auf Vorschlag der Kommission einen Beschluss zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union in einem durch eine Übereinkunft eingesetzten Gremium zu vertreten ist, sofern dieses Gremium rechtswirksame Akte zu erlassen hat.