Erwägungsgrund 4 32015D0873
In der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird das Hafenstaatkontrollsystem der Union festgelegt, indem die bisherigen, seit 1995 geltenden Rechtsvorschriften der Union für diesen Bereich neu formuliert und verschärft werden. Dem System der Union liegt die bereits vorhandene Struktur der am 26. Januar 1982 in Paris unterzeichneten Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle („Pariser Vereinbarung“) zugrunde.