Erwägungsgrund 9 32015D0873
Darüber hinaus wird der Ausschuss voraussichtlich den durchschnittlichen Festhalteindex und den durchschnittlichen Mängelindex bestätigen. Unter Berücksichtigung der Verordnung (EU) Nr. 802/2010 der Kommission und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1205/2012 der Kommission sollten die Mitgliedstaaten ihre Annahme im Namen der Union unterstützen.