Erwägungsgrund 12 32015D0873
Die Union ist nicht Vertragspartei der Pariser Vereinbarung. Daher muss der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigen, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zum Ausdruck zu bringen und ihre Zustimmung dazu zu erklären, dass sie durch die Beschlüsse des Ausschusses gebunden sind —