Erwägungsgrund 2 32016D1000
Am 27. April 2009 richtete der Rat gemäß Artikel 104 Absatz 7 EGV und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates auf Empfehlung der Kommission eine Empfehlung an Irland mit dem Ziel, das übermäßige Defizit bis 2013 zu korrigieren. Diese Empfehlung des Rates wurde veröffentlicht.