Erwägungsgrund 3 32016D1022
Am 27. Januar 2011 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass auf der Grundlage der damals verfügbaren Informationen Zypern Maßnahmen ergriffen habe, die angemessene Fortschritte zur Korrektur des übermäßigen Defizits innerhalb der vom Rat gesetzten Fristen darstellten. Am 11. Januar 2012 bestätigte die Kommission erneut, dass Zypern wirksame Maßnahmen zur fristgerechten und nachhaltigen Korrektur des übermäßigen Defizits getroffen hatte.