Erwägungsgrund 12 32016D1022
Ab dem Jahr 2016, dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Zypern der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts; es sollte die Einhaltung seines mittelfristigen Ziels, und zwar auch des Ausgabenrichtwerts sicherstellen und gemäß Artikel 2 Absatz 1a der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 ausreichende Fortschritte bei der Einhaltung des Schuldenstandskriteriums erzielen. In diesem Zusammenhang wird erwartet, dass Zypern sein mittelfristiges Ziel 2016 einhält, während für das Jahr 2017 mit einer gewissen Abweichung gerechnet wird. Beim strukturellen Saldo Zyperns wird eine größere Verschlechterung erwartet, als sie nach der Übergangsregelung für den Schuldenabbau zulässig ist. Im Jahr 2017 werden weitere Maßnahmen erforderlich sein.