Erwägungsgrund 4 32016D1022
Die zyprischen Behörden ersuchten um finanziellen Beistand der Union, der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, und des Internationalen Währungsfonds (IWF), um die Wirtschaft Zyperns wieder zu nachhaltigem Wachstum zurückzuführen. Am 25. April 2013 erließ der Rat den an Zypern gerichteten Beschluss 2013/236/EU über spezifische Maßnahmen zur Wiederherstellung von Finanzstabilität und nachhaltigem Wachstum. Gleichzeitig bewilligte der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) eine Finanzhilfefazilität für Zypern. In diesem Kontext unterzeichneten die zyprischen Behörden und die Kommission, die ihrerseits im Namen des ESM handelte, am 26. April 2013 ein Memorandum of Understanding über spezifische wirtschaftspolitische Auflagen.