Erwägungsgrund 11 32016D1022
Die Daten, die von der Kommission (Eurostat) gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 nach der im April 2016 erfolgten Datenmeldung Zyperns zur Verfügung gestellt wurden, das Stabilitätsprogramm 2016 und die Frühjahrsprognose 2016 der Kommission lassen folgende Schlussfolgerungen zu:Im Jahr 2015 belief sich das gesamtstaatliche Defizit auf 1 % des BIP und fiel damit ein Jahr vor Ablauf der vom Rat gesetzten Frist unter den Referenzwert des Vertrags von 3 %. Diese Verbesserung geht auf haushaltspolitische Konsolidierungsanstrengungen und das Ausklingen der einmaligen Wirkung der Stabilisierungsmaßnahmen für den Finanzsektor auf das Defizit des Jahres 2014 zurück. Laut dem Stabilitätsprogramm für 2016, das die zyprische Regierung am 13. Mai 2016 vorgelegt hat, wird ein gesamtstaatliches Defizit von 0,4 % des BIP im Jahr 2016 und von 0,5 % des BIP im Jahr 2017 angestrebt. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2016 unter der Annahme einer unveränderten Politik von einem Gesamtsaldo von – 0,4 % des BIP im Jahr 2016 und von 0 % des BIP im Jahr 2017 aus. Das Defizit wird demnach im gesamten Prognosezeitraum unter dem Referenzwert von 3 % des BIP bleiben. Die Kommission geht davon aus, dass sich der strukturelle Saldo, d. h. der konjunkturbereinigte gesamtstaatliche Haushaltssaldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen, im Zeitraum von 2013 bis 2015 um 6,6 % des BIP verbessert hat. Die gesamtstaatliche Bruttoschuldenquote stieg wegen der öffentlichen Unterstützung für den Finanzsektor und des Rückgangs des nominalen BIP von 102,5 % des BIP im Jahr 2013 auf 108,9 % im Jahr 2015. Der Frühjahrsprognose 2016 der Kommission zufolge wird der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand im Jahr 2016 stabil bleiben und 2017 vor allem aufgrund des Anstiegs des nominalen BIP auf 105,4 % des BIP sinken.