Erwägungsgrund 10 32016D1023
Slowenien hat sein übermäßiges Defizit nach Ansicht des Rates korrigiert, weshalb der Beschluss 2010/289/EU aufgehoben werden sollte —
Slowenien hat sein übermäßiges Defizit nach Ansicht des Rates korrigiert, weshalb der Beschluss 2010/289/EU aufgehoben werden sollte —