Erwägungsgrund 8 32016D1023
Ab dem Jahr 2016, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Slowenien der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und sollte sich in angemessenem Tempo seinem mittelfristigen Ziel nähern, und zwar auch durch die Einhaltung des Ausgabenrichtwerts, und das Schuldenstandskriterium im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1a der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 einhalten. In diesem Zusammenhang besteht augenscheinlich ein Risiko, dass 2016 in gewissem Umfang vom erforderlichen Anpassungspfad von 0,6 % des BIP in Richtung des mittelfristigen Ziels abgewichen wird. Bei einer unveränderten Politik besteht für 2017 das Risiko einer erheblichen Abweichung von der empfohlenen Haushaltskorrektur von 0,6 % des BIP in Richtung des mittelfristigen Ziels. Slowenien wird den Prognosen zufolge die Übergangsregelung für den Schuldenabbau 2016 erfüllen und 2017 weitgehend erfüllen. Insgesamt werden 2016 und 2017 weitere Maßnahmen erforderlich sein.