Erwägungsgrund 2 32016D1023
Am 2. Dezember 2009 richtete der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates auf Empfehlung der Kommission eine Empfehlung an Slowenien mit dem Ziel, das übermäßige Defizit bis 2013 zu beenden. Diese Empfehlung des Rates wurde veröffentlicht.